Dies ist eine Übersetzung der englischen Fassung. Bei Abweichungen ist der englische Text maßgeblich.
1. Begriffsbestimmungen
Viralistic: das bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 67254446 eingetragene Unternehmen mit der Anschrift Achtergracht 17, 1017 WL Amsterdam. Auftraggeber: die Partei, die mit Viralistic einen Vertrag schließt. Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Viralistic und dem Auftraggeber, einschließlich der vom Auftraggeber angenommenen Angebote. Arbeitsergebnisse: die Strategie, das Design, die Website, die Inhalte, die Automatisierungen, die Fotografie oder sonstige Arbeiten, die Viralistic im Rahmen des Vertrags erstellt.
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Viralistic und dem Auftraggeber. Eigene Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Viralistic erkennt sie schriftlich an. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind dreißig Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich annimmt, auch per E-Mail, oder wenn Viralistic auf Wunsch des Auftraggebers mit der Arbeit beginnt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger Kosten Dritter (etwa für Hosting, Lizenzen, Stockmaterial oder bezahlte Werbeschaltungen), sofern nicht anders angegeben.
4. Ausführung der Arbeiten
Viralistic führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Können im Rahmen einer Bemühungspflicht aus. Viralistic kann für Teile der Arbeiten Dritte hinzuziehen. Der Auftraggeber stellt die Informationen, Materialien und Zugänge, die Viralistic benötigt, rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund verspäteter Zulieferungen des Auftraggebers verlängern die Planung und können zu Mehrkosten führen.
5. Phasen, Änderungen und Zusatzleistungen
Die Arbeiten werden in Phasen erbracht, mit einem greifbaren Arbeitsergebnis je Phase, wie im Angebot beschrieben. Änderungen des Leistungsumfangs nach Annahme gelten als Zusatzleistungen. Viralistic informiert den Auftraggeber vor der Ausführung von Zusatzleistungen über die Folgen für Preis und Planung. Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet, andernfalls zum Standardsatz von Viralistic.
6. Lieferung und Abnahme
Viralistic übergibt die Arbeitsergebnisse einer Phase zur Prüfung. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von zehn Arbeitstagen und teilt etwaige Mängel schriftlich mit. Arbeitsergebnisse, die nicht innerhalb dieser Frist schriftlich abgelehnt werden oder die der Auftraggeber in Gebrauch nimmt, gelten als abgenommen. Vereinbarte Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Frist vereinbart wurden.
7. Preise und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Viralistic kann vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Rechnung stellen und je Phase oder monatlich abrechnen. Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie angemessene Inkassokosten, und Viralistic kann die Arbeiten bis zum Zahlungseingang aussetzen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von vierzehn Tagen geltend zu machen und setzen die Zahlungspflicht für den unbestrittenen Teil nicht aus.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den Arbeitsergebnissen, Entwürfen, Konzepten und Tools verbleiben bei Viralistic oder seinen Lizenzgebern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Lizenz zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck. Eine Übertragung von Rechten, Quelldateien oder Arbeitsdateien erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Viralistic darf die Arbeit sowie Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz im eigenen Portfolio verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle Informationen, die sie voneinander erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach offensichtlich vertraulich sind, während und nach der Laufzeit des Vertrags vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich oder bereits bekannt sind oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
10. Personenbezogene Daten
Soweit Viralistic im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag, der den Anforderungen der DSGVO entspricht. Die eigene Datenverarbeitung von Viralistic ist in seiner Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Haftung
Die Haftung von Viralistic ist auf unmittelbare Schäden und auf den für den Vertrag in Rechnung gestellten Betrag beschränkt, bei einem Dauervertrag auf den für die letzten sechs Monate in Rechnung gestellten Betrag, höchstens jedoch auf 10.000 Euro je Schadensereignis. Viralistic haftet nicht für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung oder Schäden, die durch Dienste Dritter (Hosting, Plattformen, APIs) verursacht werden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche erlöschen zwölf Monate, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat.
12. Laufzeit und Kündigung
Ein Projektvertrag endet mit der Lieferung der Arbeitsergebnisse. Ein Dauervertrag (etwa ein monatliches Programm) läuft für den vereinbarten Zeitraum und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende dieses Zeitraums gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt oder den Vertrag wesentlich verletzt und dies nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt. Bis zur Kündigung erbrachte Arbeiten bleiben vergütungspflichtig.
13. Höhere Gewalt
Viralistic ist von der Erfüllung seiner Pflichten befreit, wenn es durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs daran gehindert wird, darunter Ausfälle von Diensten Dritter, Krankheit oder behördliche Maßnahmen. Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig Tage, können beide Parteien den Vertrag kündigen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf jeden Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Amsterdam vorgelegt, nachdem die Parteien ernsthaft versucht haben, die Streitigkeit gemeinsam beizulegen.
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